Friedhof Abentheuer
Überblick über den Friedhof Abentheuer
Der Friedhof Abentheuer befindet sich in der kleinen Gemeinde Abentheuer, die im Landkreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz liegt. Mit der Adresse Schulweg 13 ist der Friedhof zentral im Ort gelegen und dient als letzte Ruhestätte für die verstorbenen Einwohner der Gemeinde und der umliegenden Region.
Bestattungsmöglichkeiten
Auf dem Friedhof Abentheuer gibt es verschiedene Arten von Grabstätten. Dazu zählen traditionelle Sargbestattungen in Reihen- oder Wahlgräbern sowie Urnenbeisetzungen. Die genauen Bestimmungen und Möglichkeiten für Grabarten können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es ratsam, sich bei der Gemeindeverwaltung oder dem zuständigen Friedhofsamt über die derzeitigen Optionen zu informieren.
Pflege und Verwaltung
Die Instandhaltung und Pflege des Friedhofs wird von der Gemeinde Abentheuer oder einem beauftragten Dienstleister durchgeführt. Dies umfasst die Grünpflege, die Instandhaltung der Wege sowie die Pflege der gemeinschaftlichen Anlagen. Die Verwaltung des Friedhofs obliegt ebenfalls der Gemeinde, die für die Vergabe der Grabstätten, die Regelung der Friedhofsordnung und die Überwachung der Einhaltung dieser zuständig ist.
Kulturelle und soziale Bedeutung
Der Friedhof in Abentheuer hat nicht nur eine wichtige Funktion als Begräbnisstätte, sondern ist auch ein Ort des Gedenkens und der Trauer. Für die Angehörigen bietet er einen Raum, um ihrer Verstorbenen zu gedenken und ihnen ihre Ehre zu erweisen. Zudem spielt er eine Rolle im sozialen und kulturellen Leben der Gemeinde, indem er als Ort für Trauerfeiern, Gedenkveranstaltungen und das gemeinschaftliche Erinnern dient.
Kontakt und Besuchszeiten
Für genauere Informationen zu Bestattungsmöglichkeiten, zur Friedhofsordnung oder zu den Besuchszeiten können Interessierte sich direkt an die Gemeindeverwaltung von Abentheuer wenden. Die Kontaktinformationen sind in der Regel auf der Webseite der Gemeinde oder über das örtliche Rathaus erhältlich. Die Besuchszeiten des Friedhofs sind meist so geregelt, dass Angehörige und Besucher zu angemessenen Tageszeiten Zugang haben, um in Ruhe trauern und gedenken zu können.